Da hat einer vor seiner Karriere im Landtag von Thüringen als Geschichtslehrer sein Geld verdient und behauptet Unwissenheit über das Verbot einer von ihm mehrfach öffentlich geäußerten Nazi-Parole. Es gibt diverse Quellen, wo derlei berechtigte Einschränkungen der Meinungs- und Redefreiheit benannt sind. Hier ein Verweis darauf (Achtung, Sie verlassen den geschützten Datenbereich der DFG-VK beim Folgen dieser Verweise, empfohlen sei insbesondere in einem dieser Fälle die Nutzung von VPN):
https://www.bundestag.de/resource/blob/494350/5a78d7f0e03edf54b6cf171b24311aef/Das-strafbare-Verwenden-von-Kennzeichen–data.pdf
https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/rechtsextremismus/2022-02-rechtsextremismus-symbole-zeichen-organisationen.pdf?__blob=publicationFile&v=16